Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Taxi-, Krankenbeförderungs- und allgemeinen Personenverkehrsunternehmen
(Stand: Dezember 2025)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Beförderungsleistungen, die von Taxi Rumpeltes (im Folgenden: Unternehmer) im Bereich des Taxi-, des allgemeinen Personenverkehrs sowie der Krankenbeförderung erbracht werden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Unternehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Ein Beförderungsvertrag kommt zustande, sobald der Unternehmer eine Beförderungsanfrage des Kunden (mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch) bestätigt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen oder Ergänzungen (z.B. des Zielorts, der Personenanzahl, der medizinischen Notwendigkeit) sind dem Unternehmer unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Pflichten des Unternehmers
(1) Der Unternehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Beförderungsleistung pünktlich und sicher mit einem geeigneten und den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Fahrzeug zu erbringen.
(2) Bei der Krankenbeförderung stellt der Unternehmer sicher, dass das Personal die erforderliche fachliche Eignung und das Fahrzeug die notwendige Ausstattung aufweist.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat sich nach Ankunft des Fahrzeugs unverzüglich zur Abfahrt bereitzuhalten. Wartezeiten, die der Kunde zu vertreten hat, können dem Kunden gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt werden.
(2) Im Fahrzeug gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Anschnallpflicht und das Rauchverbot.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, für die Bezahlung des Fahrpreises Sorge zu tragen (siehe § 5).
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die in der aktuell gültigen Preisliste des Unternehmers genannten Preise bzw. die vertraglich vereinbarten Festpreise oder Tarife des Landratsamtes Berchtesgadener Land.
(2) Für Krankenbeförderungen, die über die Krankenkasse abgerechnet werden sollen, benötigt der Unternehmer vor Fahrtantritt eine vollständig ausgefüllte und vom Fahrgast unterschriebene, gültige ärztliche Verordnung ("Muster 4"). Ohne diese Verordnung oder bei fehlender Genehmigung durch die Krankenkasse ist der Kunde verpflichtet, die Kosten der Fahrt direkt an den Unternehmer zu entrichten. Im Falle einer Ablehnung oder eines nicht bezahlen der abgerechneten Fahrt durch die Krankenkasse, wird die Fahrt umgehend dem Fahrgast in Rechnung gestellt und der Fahrgast ist in der Pflicht für die in Anspruch genommene Leistung aufzukommen und anschließend die Angelegenheit selbst mit seiner Krankenkasse zu klären.
(3) Die gesetzliche Zuzahlung des Versicherten (derzeit 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Fahrt) ist vom Kunden direkt an den Unternehmer zu zahlen, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.
(4)Falls ein Rollstuhl Fahrgast nicht über einen eigenen Rollstuhl für die Beförderung verfügt, wird eine zusätzliche Leihgebühr für einen Unternehmenseigenen Rollstuhl in Höhe von 15,00 Euro erhoben.
(5) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, sofort und ohne Abzug fällig.
§ 6 Haftung
(1) Der Unternehmer haftet bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit für fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Inhabers, gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(2) Für sonstige Sachschäden ist die Haftung des Unternehmers, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, auf den dreifachen Beförderungspreis, maximal jedoch auf 1.000 € pro Schadensfall begrenzt.
(3) Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die durch unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Stau, Unwetter, behördliche Anordnungen) entstehen, die die Einhaltung der geplanten Fahrzeiten beeinflussen.
§ 7 Stornierung
Der Kunde kann die Beförderung jederzeit stornieren. Bei Stornierungen kurz vor dem geplanten Fahrtantritt (innerhalb von 60 Minuten vor Abholung) oder bei Nichterscheinen kann der Unternehmer eine Stornogebühr in Höhe des vereinbarten Fahrpreises bzw. einer Pauschale berechnen.
§ 8 Datenschutz und Gerichtsstand
(1) Die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten des Kunden werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verarbeitet.
(2) Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmer und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
*Mit Inanspruchnahme der Dienstleistung werden die AGB´s akzeptiert.
